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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen

1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Bedingungen sind folgende Definitionen anwendbar: Verbraucher: Der Auftraggeber, sofern es eine natürliche Person betrifft die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Auftraggeber: die natürliche oder Rechtsperson, oder sein Rechtsnachfolger womit Dr. Vinyl eine Vereinbarung schließt um Arbeit zu aus zu führen. Dr. Vinyl: Der Auftragnehmer der berechtigt ist den Namen Dr. Vinyl zu führen und diese Allgemeinen Bedingungen anwendet


2. Allgemein
2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen sind anwendbar auf alle Angebote und Vereinbarungen zwischen Dr. Vinyl und Auftraggeber.
2.2 Die Anwendbarkeit eventueller Allgemeinen Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
2.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen oder vom Vertrag sind zwischen Dr. Vinyl und Auftraggeber nur gültig, sofern sie schriftlich vereinbart worden sind.
2.4 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen vernichtet wird, oder auf andere Weise nicht durchsetzbar scheint, sind die übrigen rechtsgültigen Bestimmungen immer noch anwendbar. Die vernichtete, nichtige, oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt die die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung ausdrückt, sofern von Rechts wegen gestattet.


3. Angebote / Preisangaben
Alle Angebote sind unverbindlich und sind gültig während einer Periode von 14 Tagen, es sei denn es würde etwas anderes vereinbart. Alle Angebote und Preisangaben sind vorbehältlich der technischen Möglichkeiten. Wenn ein Angebot akzeptiert wird, ist Dr. Vinyl berechtigt das Angebot innerhalb von 5 Tagen nach Akzeptierung, zu widerrufen. Der Inhalt der erteilten Preislisten, Broschüren und übrigen Daten wird so genau wie möglich angedeutet. Dr. Vinyl haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Inhalts.


4. Preise
4.1 Alle Preise sind ausschließlich MwSt, es sei denn es wird im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.2 Dr. Vinyl und Auftraggeber können den Preis auf 4 Weisen festlegen:
4.2.1 Festpreis: Wenn ein Festpreis vereinbart wird, kann bei der Endabrechnung nur davon abgewichen werden aufgrund einer Bestimmung in diesen Allgemeinen Bedingungen.
4.2.2 Regie: Dr. Vinyl und Auftraggeber vereinbaren einen Stundentarif, der neben den übrigen Kosten bezahlt werden soll. Bei der Endabrechnung macht Dr. Vinyl eine Übersicht der benötigten Stunden und aller übrigen Kosten, sowie die Materialien die bei der Vertragsausführung verwendet oder geliefert worden sind.
4.2.3 Richtpreis: Dr. Vinyl macht einen Richtpreis in Kombination mit einem Stundentarif (Regie). Dieser Richtpreis gilt als eine möglichst genaue Schätzung des letztendlich schuldigen Totalpreises. Die Schätzung betrifft die Anzahl von Stunden die benötigt werden und/oder die Materialien die verwendet oder geliefert werden und/oder die übrigen Kosten.
4.2.4 Kombination aller Methoden: Es wird zum Beispiel teilweise einen Festpreis vereinbart und teilweise auf Regiebasis gearbeitet.


5. Aufschiebende Bedingungen, Vertragsausführung
5.1 Diese Vereinbarung wird geschlossen unter den aufschiebenden Bedingungen, dass sie angesichts des Zustands des Produkts das repariert werden soll und der Umgebungsfaktoren (sowie Temperatur und Feuchtigkeit) ausführbar ist. Bei einer Umgebungstemperatur unter 10 Grad Celsius oder höher als 30 Grad Celsius kann die Vereinbarung nicht ausgeführt werden.
5.2 Dr. Vinyl wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Können und gemäß den Anforderungen guten fachmännisches Könnens ausführen (lassen).
5.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten die Dr. Vinyl für die Vertragsausführung benötigt oder wovon Auftraggeber vernünftigerweise verstehen soll dass sie erforderlich sind, rechtzeitig an Dr. Vinyl erteilt werden. Wenn die für Vertragsausführung benötigten Daten nicht rechtzeitig an Dr. Vinyl erteilt werden, ist Dr. Vinyl berechtigt die Vertragsausführung auf zu schieben und/oder dem Auftraggeber die extra Kosten die aus der Verzögerung hervorgehen gemäß den vereinbarten oder üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
5.4 Dr. Vinyl ist berechtigt diese Vereinbarung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Wenn die Vereinbarung außerhalb des Standorts von Dr. Vinyl ausgeführt werden soll, muss Auftraggeber auf eigenes Risiko und eigene Rechnung die für die Vertragsausführung benötigten Einrichtungen versorgen. Wenn sich während der Ausführung der Tätigkeiten herausstellt, dass diese nicht oder nicht komplett ausführbar sind wegen zum Beispiel des Zustandes des Produkts oder der Umgebungstemperatur können beide Parteien zusammen überlegen ob die Vereinbarung geändert werden soll.


6. Zahlung und Inkassokosten 
6.1 Eine Barzahlung erfolgt im Moment, dass Dr. Vinyl dem Auftraggeber das Produkt liefert.
6.2 Wenn vereinbart wird, dass der Preis nach Lieferung des Produkts bezahlt werden soll, soll Auftraggeber den Preis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen.
6.3 Wenn Auftraggeber die in Artikel 7.3 erwähnte Verpflichtung nicht erfüllt ist er im Verzug und verpflichtet den Preis zu zahlen, als wäre ihm das Produkt geliefert. Dr. Vinyl kann Auftraggeber daneben angemessene Lagerkosten in Rechnung stellen.
6.4 Wenn Auftraggeber nicht rechtzeitig bezahlt ist er im Verzug und 1% Zinsen pro Monat (wobei ein Teil des Monats als Monat betrachtet wird) schuldig auf die Gesamtsumme bis er diese Summe komplett bezahlt hat. Alle (außer)gerichtlichen Kosten die hieraus hervorgehen werden gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Rechtsanwaltskammer berechnet.


7. Lieferzeit und Lieferung 
7.1 Die vereinbarte oder von Dr. Vinyl angedeutete Lieferzeit ist keine Notfrist, sondern eine indizierende Lieferzeit.
7.2 Das Produkt wird von Dr. Vinyl am Auftraggeber geliefert am Standort wo Dr. Vinyl die Tätigkeiten ausgeführt hat.
7.3 Nach Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten und Meldung an Auftraggeber, soll Auftraggeber das Produkt innerhalb von 5 Werktagen abholen.


8. Garantie
8.1 Dr. Vinyl gewährt Standard 3 Monate Garantie auf Reparaturen, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
8.2 In Bezug auf Produkte die Dr. Vinyl nicht selbst produziert hat gilt die Garantie und Garantiefrist, sofern anwendbar, des diesbezüglichen Lieferanten oder Herstellers.
8.3 Die in Artikel 8.1 erwähnte Garantie gilt nicht im Fall von: technischen Unmöglichkeiten. Wenn eine andere Firma Tätigkeiten ausgeführt hat vor oder nachdem der Auftraggeber das Produkt von Dr. Vinyl reparieren oder ersetzen hat.


9. Beschwerden
Der Auftraggeber soll direkt bei Ablieferung des Produkts das diesbezügliche Produkt und/oder die ausgeführte Reparatur überprüfen. Sichtbare Mängel sollen direkt gemeldet werden. Wenn sie nicht rechtzeitig gemeldet werden, verliert Auftraggeber seine Rechten.


10. Haftung
10.1 Die Haftung von Dr. Vinyl für Schäden die aus zurechnungsfähigen Mängeln oder einer unerlaubten Handlung hervorgehen, oder die auf einem anderen Rechtsgrund basiert werden können, kann je nach Wahl Dr. Vinyl beschränkt werden auf gratis Wiederherstellung oder auf eine maximale Entschädigung die dem Rechnungsbetrag des diesbezüglichen Vertrags entspricht.
10.2 Dr. Vinyl haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Produkten des Auftraggebers und/oder eines Dritten die sich im Fahrzeug (oder Produkt) befinden oder Dr. Vinyl in Bezug auf die Tätigkeiten zur Verfügung gestellt worden sind
10.3 Dr. Vinyl akzeptiert keine Haftung für indirekten Schaden, sowie Folgeschaden und Verdienstausfall.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Bedingungen gelten nicht wenn der Schaden aus Vorsatz oder grober Nachlässigkeit von Dr. Vinyl oder dessen Management hervorgeht.
10.5 Um mögliche Haftung ab zu wenden können Arbeitnehmer von Dr. Vinyl und/oder Dritten die von Dr. Vinyl in Bezug auf die Vertragsausführung eingesetzt werden, sich berufen auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen.
10.6 Jeder Anspruch des Auftraggebers verjährt 3 Monate nach Vertragsausführung.


11. Höhere Gewalt
11.1 Wenn höhere Gewalt auftritt und Dr. Vinyl hat ihre Verpflichtungen schon teilweise erfüllt, oder kann ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt den bereits gelieferten beziehungsweise den lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen und ist Auftraggeber verpflichtet diese Rechnung zu zahlen als wäre es eine separate Vereinbarung.
11.2 Es gibt zum Beispiel höhere Gewalt im Falle von Arbeitseinstellungen, einer nicht rechtzeitigen Zulieferung eines oder mehrerer Lieferanten von Dr. Vinyl, Transportproblemen oder –Barrieren die den Transport nach Dr. Vinyl behindern.


12. Schlussbestimmungen 
12.1 Niederländisches Recht ist anwendbar auf den Vertrag zwischen Dr. Vinyl und Auftraggeber.
12.2 Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz durch das zuständige Amtsgericht (im Ort von Dr. Vinyl) geschlichtet, es sei denn ein anderer Richtiger wäre befugt infolge zwingendes Rechts.

© Dr. Vinyl